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Artikel Walliser Bote 9. Dezember über die Patientenverfügung

Damit Ihr Wille zählt

In der Patientenverfügung hält eine urteilsfähige Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Bei einer Erkrankung am Coronavirus ist eine Urteilsunfähigkeit eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, seinen Willen in Bezug auf der heutigen Situation seinen Angehörigen mitzuteilen.

 

- Artikel WB 9.12.2021 im PDF-Format

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