Besuch von Personen in Ausschaffungshaft

Anlässlich der Volksabstimmung über das neue Ausländergesetz und dieTeilrevision des Asylgesetzes hat das
Schweizer Volk am 24. September 2006 einer Verschärfung der Einschränkungsmassnahmen zugestimmt. Bestehende Missbräuche im Asylwesen sollen mit der Revision des
Asylgesetzes eingedämmt und die Probleme bei der Rückführung von
abgewiesenen Asylsuchenden gelöst werden. Demzufolge
können die kantonalen Behörden die Ausschaffungshaft veranlassen um Personen, die sich illegal im Land aufhalten auszuschaffen oder den Nichteintretensentscheid (NEE) durchzuführen.
Ziel des Projektes « Détention » ist es , Personen
in der Ausschaffungshaft mit Beratung und Unterstützung zur Seite zu stehen. Im Wallis wurde dieses Projekt in
Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons umgesetzt.
Ein Sozialarbeiter des Roten Kreuzes Wallis besucht regelmässig Ausschaffungshäftlinge im Zentrum LMC in Granges und der Untersuchungsanstalt in Martinach. Er unterstützt diese Personen in psychologischer Hinsicht, da sich viele in einem hilflosen persönlichen Zustand
befinden und nicht verstehen, wieso sie in Ausschaffungshaft sind.
Die Gespräche beziehen
sich ebenfalls auf die konkrete Organisation ihrer Rückkehr in ihr Heimatland oder ein anderes Gastland.