Hotline: +41 (0)58 4004 484
(Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr)
Gleichstellung der Ausbildung zum Pflegehelfer/-in
ANERKENNUNGSVERFAHREN: ZERTIFIKAT PFLEGEHELFER/IN SRK
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfer/-in SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK entsprechen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Telefon: +41 (0)31 960 76 76
(Di. und Do. von 10 bis 12 Uhr)
Website: www.redcross.ch/gleichwertigkeit
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE
Das SRK anerkennt ausländische Diplome in Gesundheitsberufen. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern